Die Behandlung rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. In Abhängigkeit vom gewählten Tarif werden die Kosten voll oder zum Teil durch private Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen erstattet.

Der Behandlungsvertrag entsteht immer zwischen der Praxis Barbara
Huber-Kraus und Patient. Unabhängig vom Erstattungsmodus Ihrer Krankenversicherung ist der Rechnungsbetrag für die erbrachten Leitungen vollständig an die Praxis Barbara Huber-Kraus zu bezahlen.

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen keine Kosten für  Heilpraktikerbehandlungen. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen.